Emissionsminderungsbonus nach neuem EEG: 2G bietet Nachrüstung für bestehende Anlagen an
Mögliche Lösungen sind: Gaskühlung bzw. Gaswaschtrocknung/Nacherwärmung oder Aktivkohlefilter und Oxydationskatalysator zur Abgsnachbehandlung.
Laut § 27 des novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2009) wird ein Emissionsminderungsbonus lediglich für die Anlagen (Neu- und Altanlagen) ausgezahlt, die nach Bundes-Imssionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt worden sind. Der Fachverband Biogas e. V. setzt sich dafür ein, dass auch Anlagen OHNE BImSchG-Genehmigung eine Bonuszahlung erhalten, wenn sie dem nach EEG 2009 geforderten Formaldehyd-Grenzwert einhalten.
Für alle BHKW-Anlagen mit Jenbacher- und Deutz-Motoren bietet 2G zur Einhaltung der Grenzwerte Nachrüst-Pakete an. Es umfasst:
- Gaskühlung bzw. Gaswaschtrocknung/Nacherwärmung zur Trocknung des Biogases auf eine relative Feuchte von < 45 %
- Aktivkohlefilter und Oxydationskatalysator zur Abgasnachbehandlung
Mit diesem Paket und bei Einhaltung der Herstellervorgaben zur Gasqualität stellt 2G die Einhaltung des Formaldehydgrenzwertes sicher.
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